wer wir sind...
Seit vielen Jahren setzt sich die KWI, als unabhängige Wählerinitiative, in der Kommunalpolitik dafür ein, Entscheidungen anzustoßen, mitzugestalten und tragfähige Mehrheiten zu finden – immer mit den Sorgen, Bedürfnissen und Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt.
Gleichzeitig stehen wir dafür ein, Entwicklungen zu verhindern, die unserer Gemeinde schaden oder sie in eine falsche Richtung lenken würden.
Die KWI ist unabhängig, lokal verwurzelt und ausschließlich den Menschen in Heuchelheim und besonders in unserem Ortsteil Kinzenbach verpflichtet.
Wir gehören keiner übergeordneten Partei an und entscheiden frei nach bestem Wissen und Gewissen – stets zum Wohl unserer gesamten Gemeinde.
unsere aktuellen Gemeindeverteter
Seit 2006 ist die Kinzenbacher Wählerinitiative (KWI) mit ihren Mandatsträgern in der Gemeindevertretung und im Gemeindevorstand in der Heuchelheimer Kommunalpolitik vertreten.
Kommunalwahl 2026
am 15. März 2026 sind Kommunalwahlen in Hessen. Erfahren Sie mehr über die Standpunkte der KWI und Ihre Kandidaten
Standpunkte
Zentraler Schwerpunkt aller Fraktionen wird auch in der Zukunft die Gemeindeentwicklung als Oberbegriff haben. Diese setzt sich aus einer Vielzahl von Entscheidungen zu unterschiedlichen Lebensbereichen (Verkehr, Bau, öffentliche Daseinsvorsorge, Gemeindefinanzen usw.) zusammen. Dies alles vor dem Hintergrund, dass Heuchelheim mit die kleinste Gemeindefläche im Landkreis Gießen besitzt. Deshalb müssen wir mit unseren Ressourcen besonders sparsam umgehen und viel mehr auf Klimaschutz und Naturerhalt achten.
Hier ist eine drastische Änderung im Verbraucherverhalten festzustellen. Dabei stellt die heimische Landwirtschaft die Basis auf dem Weg zur Regionalität dar. Unseren örtlichen Betrieben wird in Zukunft eine besondere Rolle in der Lebensmittelversorgung zukommen. Dies setzt jedoch gewisse Mindestgrößen der Betriebsflächen voraus, die immer schwieriger zu generieren sind.
Die KWI setzt sich für einen gerechten Interessenausgleich zwischen örtlicher Landwirtschaft und dem zunehmenden Flächenverbrauch durch zusätzliche Naturschutz-maßnahmen und einer übersteigerten öffentlichen und privaten Bautätigkeit ein. Insoweit stellt die KWI damit auch einen Beitrag zum örtlichen Insekten- und Klimaschutz dar und sieht sich selbst, im Kontext einer gemeindlichen Willensbildung, als Vertreter unserer landwirtschaftlichen Betriebe. Die zukünftige Entwicklung der Gemeinde und ihrer Bürger ist aber auch im Wesentlichen von einer intakten Natur abhängig. Vor diesem Hintergrund unterstützt die KWI, nach wie vor, die Gruppen und Vereine, die in ihren vielfältigen Bemühungen dem Naturschutz in Heuchelheim und Kinzenbach seinen notwendigen Stellenwert verschaffen. Mit der Schaffung eines Naturschutzzentrums in der Lahnaue sind wir diesem Ziel erheblich nähergekommen.
Die Nachfrage nach Bauland wurde in den letzten Jahren durch Ausweisung der Baugebiete Bölz I+II ausreichend gewährleistet. Die KWI ist der Überzeugung, dass die bauliche Innenentwicklung unserer Gemeinde noch viel Entwicklungspotenzial darstellt, dass durch die Gemeindeorgane selbst nur mittelbar beeinflusst werden kann. Hier sind Anreize zu schaffen, die die Vielzahl der vorhandenen Baulücken verringern. Unsere Forderung nach einem aktuellen Baulückenkataster gilt nach wie vor. Wir hoffen hier auf mehr Unterstützung durch Gemeindevertretung und Verwaltung. Die Einführung einer Grundsteuer C für Heuchelheim lehnt die KWI zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab, da hier Aufwand und Ertrag in keinem verantwortbaren Verhältnis stehen.
Die Bauplanung bisher unbeplanter Gemeindeteile wurde in der Vergangenheit, mit den Stimmen der KWI, endlich auf den Weg gebracht. Diese Entscheidung war als Reaktion auf eine teilweise exzessive Ausnutzung privater Baugründe überfällig.
Die öffentliche Bautätigkeit der Gemeinde wird sich im Wesentlichen auf einen neuen Feuerwehrstützpunkt beschränken, der in diesem Jahr begonnen wurde. Die Sportanlagen im Gemeindegebiet befinden sich in einem ausgezeichneten Zustand. Die geplante Erweiterung der Tennisanlage um zwei Padel-Plätze entspricht auch den Möglichkeiten und Anregungen des Sportentwicklungsplans, den die Gemeinde im Rahmen des Masterplan-Prozesses „Heuchelheim 2040“ in Auftrag gegeben hat. Das Land Hessen fördert dieses Vorhaben im Rahmen seiner Maximalförderung auch vor dem Hintergrund, dass die spätere Nutzung der Anlage nicht mit einer Vereinsmitgliedschaft im TC Heuchelheim verbunden ist.
Die gesamte Betrachtung aller gemeindlichen Liegenschaften ist für Instandhaltung und Werterhaltung unabdingbar. Nur mit einer Gesamtinvestitionsplanung können die Bausubstanzen wertmäßig erhalten und sogar Wertsteigerungen erzielt werden.
Damit wird dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger nach attraktiven und kostengünstigen öffentlichen Einrichtungen (zB. Mehrzweckgebäude Blumenring) Rechnung getragen.
Das R+C Gelände, in Zentraler Lage in Heuchelheim gelegen, ist für die Gemeinde der nächste große städtebauliche Meilenstein, der die gemeindlichen Gremien die nächsten Jahre beschäftigen wird. Eine gemeinsame Entwicklungsgesellschaft mit einem leistungsfähigen Partner (Faber&Schnepp Hoch- und Tiefbau GmbH & Co KG, Gießen) steht vor der schwierigen Aufgabe, die vorhandenen Gewerbebetriebe, mit einer modernen und attraktiven Wohnbebauung zu verbinden.
Die KWI hat die Auswahlentscheidung des Entwicklungspartners meinungsbildend begleitet und verspricht sich, nach wie vor, am Ende des langjährigen Entwicklungsprozesses, das Entstehen einer „Neuen Zentralen Mitte“ mit dem Charakter eines Marktplatzes.
In diesem Zusammenhang werden die Ziele, Wünsche, Ideen und sonstigen Belange der Beteiligten in einem Beirat konzentriert. Die KWI stellt mit Klaus Steinmüller einen Vertreter , der über eine vielfältige wirtschaftliche Expertise verfügt. Er hat sich bisher, über fraktionsgrenzen hinaus, sehr große Anerkennung als Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses in der Gemeindevertretung erworben.
Die Gemeine Heuchelheim ist historisch geprägt von einem hohen Anteil an Handel, Dienstleistung, Gewerbe und Industrie. Diese Betriebe sorgen, neben einem breiten Angebot an Arbeitsplätzen, mit ihrer Gewerbesteuerlast für eine bisher komfortable Finanzausstattung der Gemeinde. Vor diesem Hintergrund konnte die Gemeinde Heuchelheim in der Vergangenheit viele Projekte zur Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge realisieren.
Die KWI wird weiterhin die Entwicklung und Stärkung der örtlichen Betriebe unterstützen und mit sinnvollen Anträgen in der Gemeindevertretung begleiten.
Dies gilt nicht zu der vielfach geäußerten Forderung nach einem zusätzlichen interkommunalen Gewerbegebiet auf der grünen Wiese. Weitere politische Vorstöße dazu werden auch weiterhin von der KWI nicht unterstützt.
Nicht nur nach unserer Meinung stehen hier, angebliche, wirtschaftliche Vorteile in keinem Verhältnis zur Landschaftszerstörung, Klimaschutz und einem drohenden Verkehrskollaps. Einer möglichen Erweiterung bestehender Gewerbegebiete, gern auch in interkommunaler Form, steht die KWI offen gegenüber.
Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in dieser Republik betreffen in dramatischer Weise auch den gemeindlichen Haushalt. Schon seit vielen Jahren ist ein Haushaltsausgleich nicht mehr möglich. Die Rücklagen aus vorangegangenen Jahren sind demnächst aufgebraucht. Die KWI fordert ein Ausgabeverhalten, dass dieser Entwicklung Rechnung trägt und dabei auch vor den hohen Personalkosten (ca. 30% der Ausgaben) nicht Halt macht.
Nach wie vor gilt: Nicht alles was wünschenswert ist, ist auch finanzierbar. In diesem Sinne spricht sich die KWI weiterhin für eine zurückhaltende und, hinsichtlich der beiden Ortsteile, ausgewogenen Ausgabenpolitik aus.
Im Bereich der gemeindlichen Kindertagesstätten ist es uns gelungen auf die gestiegenen gesetzlichen Anforderungen angemessen zu reagieren. Aus diesem Grunde gehört die Gemeinde Heuchelheim seit langem zu den führenden Kreisgemeinden hinsichtlich des Angebots an Kindertagesstätten-Plätzen. In diesem Zusammenhang bildet der, durch einen freien Träger geführte, neue Kindergarten im ehemaligen Dormiente-Gebäude, eine notwendige Ergänzung.
In diesem Bereich haben sich, im Vergleich zur letzten Legislaturperiode, die dramatischsten Veränderungen abgezeichnet. Die Realität hat hier die bisherigen Planungen ein- und überholt. Durch den Ankauf des Bonhoeffer-Hauses von der Kirchenverwaltung hat die Gemeinde Heuchelheim im Ortsteil Kinzenbach eine weitere Immobilie zur öffentlichen Nutzung geschaffen. Insoweit hat die Gemeinde, mit ausdrücklicher Zustimmung auch der KWI, geplante und durch den Investitionshaushalt gedeckte, Investitionen in die Alte Schule Kinzenbach gestoppt. Hier ist nach einer Folgenutzung zu suchen, die, nach unseren Vorstellungen, auch in einer gewerblichen Verwendung bestehen kann.
Die KWI sieht im Umgang mit den Ruhenden und Fließendem Verkehr die größte Herausforderung, die zukünftig auf die Gemeinde Heuchelheim zukommt. Öffentliche Verkehrs-flächen werden zu Gewerbeflächen zweckentfremdet. Öffentlicher Parkraum wird kostenlos zum Anwohnerparken, weil die eigenen Möglichkeiten auf dem Grundstück nicht genutzt werden. Die derzeitige Höhe der Ablöseverpflichtung für nicht nachgewiesene Parkplätze scheint, trotz Erhöhung, keine große Hürde darzustellen, die Verpflichtung ausreichende Parkplätze auf dem eigenen Grundstück zu schaffen.
Wir wollen uns dieser Problematik in Zukunft mit Nachdruck widmen.
Darüber hinaus stellt die Sanierung der Gemeindestraßen einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit der KWI in der Gemeindevertretung dar. Der Verzicht auf Straßenbeiträge ging auf eine KWI-Initiative zurück, der sich die anderen Fraktionen dann anschlossen. Dass zukünftige Sanierungsarbeiten an Gemeindestraßen vollends aus dem kommunalen Haushalt zu tragen sind, bedingt eine Prioritätenliste, deren Existenz unklar ist, zumindest aktuell der Gemeindevertretung nicht vorliegt. Dies gilt es zu ändern.
In diesem Bereich wird die KWI auf mehr Sauberkeit der Friedhöfe und auf eine Neuordnung der Bestattungsformen hinarbeiten.
Sehr viel Wert legt die KWI auf eine verbesserte Kinder- und Jugendbeteiligung. Vor dem Hintergrund des in diesem Jahr geänderten § 4c HGO haben Kinder- und Jugendliche einen Anspruch auf eine angemessene Beteiligung bei Planungen und Vorhaben, die sie betreffen. Zur Berücksichtigung der besonderen Belange soll die Gemeinde geeignete Verfahren entwickeln. Wie diese Verfahren für Heuchelheim aussehen könnten, bleibt dem Erkenntnisprozess der gemeindlichen Jugendpflege, den Jugendlichen und den Organen der Gemeinde vorbehalten. Es mag vorerst dahingestellt bleiben, ob es dafür eine satzungsmäßige Verankerung braucht.
Ziel sollte jedoch sein, dass Kindern- und Jugendlichen in den Organen der Gemeinde und ihren Ausschüssen eine Antrags-, Anhörungs-, Vorschlags- und Redemöglichkeit eingeräumt wird. Dieser Prozess sollte im Wesentlichen durch die gemeindliche Jugendpflege begleitet werden.